1x1MED – Für Anwender:innen
1x1med – Medizintechnik einfach wie das Einmal-Eins.
1x1med – Medizintechnik einfach wie das Einmal-Eins.
Gerade im Dentalbereich ist das Röntgen-Gerät eines der wesentlichen Mittel, um aussagekräftige Diagnosen zu Beschwerden des Patienten zu gewinnen. Zahnmedizinische Fachangestellte sollen darauf vertrauen dürfen, dass das eingesetzte Röntgengerät in vielen Belangen sicher ist. Dafür steht die Betreiberverordnung.
Gerade bei mehrmaligen Nutzen des Röntgengerätes am Tag bzw. betreten des Raumes, in dem das Gerät installiert ist, kann durch Befolgen der Betreiberverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte sichergestellt werden, kann wie auch immer gearteten, vom Röntgengerät ausgehenden Schaden zu erleiden.
Medizinische Fachangestellte (MFA) sind eine unverzichtbare Verbindung zwischen Patienten, Ärzten und der medizinischen Technologie. In der täglichen Arbeit kommen MFAs intensiv mit verschiedensten medizinischen Geräten und Technologien in Kontakt. Die korrekte Anwendung und Handhabung dieser Medizintechnik ist entscheidend für eine sichere wie auch reibungslosen Ablauf in der Patientenversorgung.
Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) ist dabei ein zentraler Aspekt, der die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet. Gerade bei einer Vielzahl von Anwendern zu einer Vielzahl von Medizinprodukten in einem Haus, ist die korrekte Anwendung wesentlich.
Gewissenhafte Einweisung neuer Mitarbeiter sowie ggf. regelmäßige Nachschulungen bzw. Auffrischung der Schulung ist ebenfalls ein Bestandteil der Anwendersicherheit, die auch auf den Patienten und die Sicherheit der Anwendung bei Diagnostik und Therapie ausstrahlt.
Arbeitssicherheit spielt eine Schlüsselrolle, um Unfälle oder Fehler bei der Anwendung medizinischer Geräte zu vermeiden. Ein fundiertes Verständnis für die Technik, regelmäßige Schulungen, sowie ein bewusster Umgang mit den Vorschriften der MPBetreibV sind daher unerlässlich. Das regelt die Betreiberverordnung und verpflichtet den Betreiber (§3 MPBetreibV) bzw. den benannten Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (§6 MPBetreibV) zum einen zu Einweisungen und Schulungen sowie dazu eine aktuelle Dokumentation über die Schulungen vorzuhalten.
Auch Dritte sind durch die Betreiberverordnung für Medizintechnik geschützt. Regelmäßige Wartungen, Inspektionen sowie die Sicherheitsprüfungen bzw. messtechnische Kontrollen soll auch Sicherheit für Patienten und weiteres Personal der Gesundheitseinrichtung bedeuten.
Ein Vorkommnis ist ein mit einem Medizinprodukt eingetretener Patientenschaden, Anwenderschaden oder Schaden eines Dritten.1 Bei einem Vorkommnis muss eine entsprechende Meldung an die zuständige Behörde respektive zusätzlich an den Hersteller gemacht werden. Gut, wenn auf der Betreiber- und Anwenderseite die Dokumentation aktuell und sämtliche Prüfungen durchgeführt wurden, die vom Hersteller vorgeschrieben wurden.
Im Jahr 2021 sind nur etwa 7% aller Meldungen durch Anwender:innen bzw. Betreiber:innen an das BfArM eingegeben worden.2
Anwender:innen und Betreiber:innen sollten hier eine Gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und Meldungen eingeben, da diese helfen können, dass weniger Patienten, Anwender und Dritte einen Schaden erleiden bzw. grundsätzlich einem Risiko ausgesetzt werden. Anwender:innen und Betreiber:innen können somit einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit von Medizintechnik in der Zukunft leisten.
Hier können Sie direkt ein Vorkommnis bei der deutschen Bundesbehörde für Arzneimittel und Medizintechnik (BfArM) melden.