Apotheken und Sanitätshäuser als Betreiber von Medizintechnik
Zweigleisige Betreiberpflicht
Laut der Medizinproduktebetreiberverordnung stehen auch Apotheken und Sanitätshäuser in einer Betreiberpflicht. Nicht nur, für die eigene Medizintechnik im Haus, die ebenfalls regelmäßig sicherheitstechnische oder messtechnische Kontrollen bedürfen, sondern auch Medizintechnik, die verordnet wurde und in Privathaushalten über Pflegedienste oder in Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommt. Ggf. ist diese Art der Betreiberpflicht auch als vertragliches Deligat von Krankenkassen zu erbringen.