Krankenkassen als Betreiber von Medizintechnik

Krankenkassen bzw. Leistungsträger im Gesundheitssystem hat der Gesetzgeber mit einer Betreiberpflicht im Kontext mit den verordnenden Ärzten und ausliefernden Betrieben wie Sanitätshäusern bedacht. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-mpbetreibv) Leistungsträger sind gut beraten, wenn die Betreiberpflicht vertraglich auf die entsprechenden Akteure verteilt wird. 1x1MED prüft im Auftrag von Krankenkassen und Leistungsträgern, ob die delegierte Betreiberpflicht ordnungsgemäß und regulatorisch passend zur Medizinproduktebetreiberverordnung erfüllt wird.

1x1MED gliedert sich dabei an das bestehende Qualitätssystem an und arbeitet internen Stellen der Leistungsträgern entsprechend zu.

Kassenärztliche Vereinigungen als Betreiber

Die Konsequenz mit der Kassenärztliche Vereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Gründung eigener Praxis mit angestellten Mediziner:innen schreiten, lässt sich so weiterdenken: Die Betreiberpflichten für die in den Praxen der KV befindlichen Medizintechnik lassen sich an einen dezentralen Partner auslagern. Dieser ist in der Lage, zeitnah zu reagieren und kann die Pflichten einer Kassenärztlichen Vereinigung für mehrere eigene Praxen bündeln. So kann das medizinische Fachpersonal in der jeweiligen Praxis fokussiert arbeiten und es entstehen nicht mehrere Stabstellen in den Praxen statt einer dezentralen.

1x1MED ist dieser Partner, der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Seite steht.